
Sommerpause
vom 26.06.-13.08.2023
Liebe Jägerinnen und Jäger,
die Kreisjägerschaft Rhein-Sieg e.V. verabschiedet sich in die Sommerpause.
Wir wünschen Ihnen erholsame Tage, Entspannung und viel „Waidmannsheil“.
In dringenden Fällen sind wir unter den bekannten E-Mail-Adressen/Telefonnummern zu erreichen.
Die Geschäftsstelle ist ab dem 14.08.2023 wieder zu erreichen.
Schöne Ferien wünscht Ihnen
Elisabeth Trimborn
Vorsitzende der KJS Rhein-Sieg e.V.
Kreismeisterschaft Rhein-Sieg 2023
Am Samstag, den 01.Juli 2023 fand unsere diesjährige Kreismeisterschaft auf dem Schießstand der KJS-Oberberg in Gummersbach – Talbecke statt.
40 Schützinnen und Schützen stellten sich, trotz einiger Regenschauern, dem sportlichen Wettkampf. Die Ergebnisse waren durchweg zufriedenstellend, und alle Teilnehmer konnten ihre Fertigkeiten weiter verfeinern.
Am Ende eines gelungenen Tages wurden die Sieger der einzelnen Disziplinen mit Gold-, Silber- und Bronzemedaillen geehrt. Folgende Schützen und Mannschaften erreichten dabei Platzierungen:
Gesamtwertung:
- Marc Mülln 322 Punkte
- Roman Schlimbach 303 Punkte
- Andreas Engelbert 285 Punkte
Kugelwertung:
- Andreas Engelbert 185 Punkte
- Roman Schlimbach 183 Punkte
- Marc Mülln 182 Punkte
Schrotwertung:
- Marc Mülln 140 Punkte
- Roman Schlimbach 120 Punkte
- Klaus Schiffbauer 115 Punkte
Mannschaftswertung:
- Much 1 1082 Punkte
- Agger-Sieg 1 1041 Punkte
- Hennef 943 Punkte
Nach der Siegerehrung veranstalten wir eine Tombola. Vielen Dank an dieser Stelle an die Firma AKAH, welche viele hochwertige Preise stiftete. Jeder Anwesende konnte einen Preis mit nach Hause nehmen.
03.07.2023
Roman Schlimbach
KSO / Kreisjägerschaft Rhein – Sieg

NRW-Landwirtschaftsministerium hebt Schonzeiten für Schwarzwild auf
5. Januar 2018, Dortmund (LJV). Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat per Erlass vom 4. Januar 2018 die Unteren Jagdbehörden gebeten, die Schonzeiten für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2021 aufzuheben. „Die Schonzeit für Schwarzwild ist damit aus Gründen der Landeskultur i. S. von § 22 Absatz 3 BJagdG Satz 1 landesweit ganzjährig aufgehoben“, so das Ministerium.
Ausgenommen von dieser Schonzeitaufhebung sind nur Bachen mit gestreiften Frischlingen unter ca. 25 kg.
Das NRW-Landwirtschaftsministerium begründet diesen Schritt mit der aktuellen Entwicklung des ASP-Seuchengeschehens in Polen und Tschechien sowie mit sehr hohen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen sowie Grünflächen in befriedeten Bezirken.
Zugleich soll die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW kurzfristig ein Bejagungskonzept erstellen, um eine waidgerechte Jagdausübung sicherzustellen.
Hier werden Sie über unsere Aktivitäten sowie über aktuelle Neuigkeiten rund um die Themen Jagd, Wild- und Naturschutz auf dem Laufenden gehalten.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular.
!!! Staupe im Rhein-Sieg-Kreis !!!
Aktuelle Informationen zur Staupe im Rhein-Sieg-Kreis finden Sie hier:
https://www.rhein-sieg-kreis.de/presseinformationen/september/staupe.php

Jägerausbildung Lehrgang 2023 / 2024
Die Kreisjägerschaft Rhein-Sieg bietet auch in diesem Jahr wieder den Lehrgang zur Jägerausbildung an.
Interessierte können sich auf unserer Homepage im Menü unter “Jägerausbildung” über die Lehrinhalte und den Ablauf informieren.
Weiterhin sind alle Interessierte eingeladen, sich zum Info-Abend am Donnerstag, den 17. August 2023 anzumelden.
Jägerausbildung im digitalen Wandel
Die Jagd erforderte von Anbeginn immer einen Anpassungsprozess des Jägers an veränderte Lebensbedingungen, an eine veränderte technische Ausrüstung und an die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten.
Aktuell zeigt hier die Kreisjägerschaft Rhein-Sieg e.V. ihren innovativen Einsatz. Traditionelle Vorgehensweisen unterliegen in der Jungjägerausbildung im Zeichen der Coronakrise einem Veränderungsprozess. Overheadprojektoren und Folien wurden bereits durch Powerpointpräsentationen ersetzt, Frontalunterricht durch Online-Schulungen.
Deutlich wird das flexible und kompetente Potential der Ausbilder, um die Jungjägerausbildung auch unter Lockdownbedingungen reibungslos zu garantieren. Mit vereinten Kräften haben die Tutoren in Zusammenarbeit mit IT-Spezialisten, unter der Führung unseres sehr geschätzen Ausbildungsleiters Klaus Oehlmann Voraussetzungen geschaffen, die einen problemlosen Online-Unterricht ermöglichen.
Tatkräftig und pragmatisch unterstützten Marcel Wipprecht und Franz Trimborn mit ihren technischen Kenntnissen den Einkauf und die Installation der Hard- und Softwarekomponenten, was durch die coronabedingten Lieferengpässe nicht immer so einfach war. Trotzdem gelang es schnell und kurzerhand, die neuen Räumlichkeiten der Kreisjägerschaft Rhein-Sieg e.V. in Lohmar in ein aktives und funktionsfähiges Schulungszentrum zu verwandeln.
Von Beginn an liefen die Online-Schulungen ohne technische Probleme und wurden von den Jungjägern sehr gut angenommen. Jeder kann von Zuhause aus dem Lehrplan folgen, genau so, wie es die Lockdownbestimmungen vorschreiben.
Durch die Verschiebung des Prüfungstermins in den Juni 2021, kann nach Beendigung des Lockdowns das besondere Augenmerk auf die praktischen Aspekte der Jägerausbildung gelegt werden, die theoretischen Inhalte wurden dann bereits schon größtenteils vermittelt.
Wir möchten allen Beteiligten für ihr großes Engagement danken. Hier zeigt sich, dass unsere Jägerschaft auch in schwierigen Zeiten zusammenhält und wir uns aufeinander verlassen können.
Elisabeth Trimborn
Kreisjägerschaft Rhein-Sieg e.V.
im Februar 2021


Die EU Datenschutz-Grundverordnung
Seit dem 25.05.2018 muss jeder Betreiber einer Internetseite eine Datenschutzerklärung zum Betrieb seiner Internetseite hinterlegen.
Die Kreisjägerschaft Rhein-Sieg (KJS) betreibt seine Internetseite im Kontext des Landesjagdverband NRW und somit gilt für die KJS dessen Datenschutzverordnung.
Diese Erklärung finden Sie ganz oben auf jeder unserer Seiten unter dem Stichwort “Datenschutz“.
NRW-Landwirtschaftsministerium hebt Schonzeiten für Schwarzwild auf
5. Januar 2018, Dortmund (LJV). Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat per Erlass vom 4. Januar 2018 die Unteren Jagdbehörden gebeten, die Schonzeiten für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2021 aufzuheben. „Die Schonzeit für Schwarzwild ist damit aus Gründen der Landeskultur i. S. von § 22 Absatz 3 BJagdG Satz 1 landesweit ganzjährig aufgehoben“, so das Ministerium.
Ausgenommen von dieser Schonzeitaufhebung sind nur Bachen mit gestreiften Frischlingen unter ca. 25 kg.
Das NRW-Landwirtschaftsministerium begründet diesen Schritt mit der aktuellen Entwicklung des ASP-Seuchengeschehens in Polen und Tschechien sowie mit sehr hohen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen sowie Grünflächen in befriedeten Bezirken.
Zugleich soll die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW kurzfristig ein Bejagungskonzept erstellen, um eine waidgerechte Jagdausübung sicherzustellen.
So gesehen Im Wald und auf der Heide …
… da findet der Jäger seine Freude, heißt es in einem alten Volkslied (Text 1816/Melodie 1827). Da wird von der Freude der Jagd, dem Beute machen und der Schönheit „auf Gottes freier Flur“ gesungen. Zu meinen Volksschulzeiten wurden solche Volkslieder sogar noch im Unterricht gesungen. Nun, das wird sich gelegt haben, weil Liedgut schließlich viel einfacher vom Smartphone als aus der eigenen Kehle kommt.
Was hat das alte Lied nun mit einem Text an dieser Stelle zu suchen? Die Lösung ist recht einfach: Da fahre ich morgens durch Lohmar Richtung Siegburg. Etwa auf Höhe der Firma Walterscheidt sehe ich einen jungen Mann auf dem Fußweg Richtung Ortsmitte gehen. Na nu, denke ich, der trägt ja zum einen Grün, hat ein Hütchen auf dem Kopf und in der Hand einen dreibeinigen Schießstock. Den benutzen Jäger, um sauber und sicher ihr Wild erlegen zu können. Und siehe da, auf dem Rücken trug er nicht nur einen Rucksack, sondern auch sein sorgsam verpacktes Gewehr.
Wie weit der Jüngling (er muss schon mindestens 18 Jahre alt sein, sonst dürfte er sein Gewehr nicht transportieren) noch nach Lohmar hineingehen musste, ist unbekannt. Aber Mut hat der coole Typ. Werden Jäger doch häufig angepöbelt und mit Schmähungen überzogen. Dabei nimmt die Zahl junger Menschen, vor allem junger Frauen, die sich der schwierigen Jägerprüfung unterziehen, immer weiter zu. Sie wollen mehr über die Zusammenhänge in Feld und Flur wissen und auch ihr Fleisch selbst erbeuten. Oder sich gar im Winter den Fuchsbalg nutzbar machen und sich ihn um den Kragen hängen.
Was insgesamt Sinn macht angesichts von Massentierhaltung oder Eierskandalen. Jäger wissen, wo ihr Fleisch herkommt. Da möchte ich dem jungen Jägersmann und nicht nur dem zurufen „auf, auf zum fröhlichen Jagen, auf in die grüne Heid“. Was übrigens auch ein altes Volkslied ist.
Hanjo Wimmeroth (für General-Anzeiger, Bonn)

Aktuelles und Historisches zum Wald-Wild-Konflikt
Der Streit von Jägern auf der einen Seite und Förstern sowie Waldbesitzern auf der anderen Seite, ob es denn zu viel Schalenwild im Wald gibt, ist keineswegs neu. Die Idee, die Waldbewirtschaftung näher an die natürlichen Prozesse zu binden, hat mit Alfred Möller und seiner Dauerwaldbewegung bereits vor 100 Jahren Diskussionen ausgelöst. Wenn also heute die Forstwirtschaft sich auf macht, diesen Ideen mehr Raum zu verschaffen, darf die Wildfrage nicht außer Acht gelassen werden. Ein Mehr an Baumartenvielfalt und Naturverjüngung ist nur mit angepassten Wildbeständen möglich. Was Jäger und Waldbesitzer aber immer noch vernachlässigen: vom naturnahen Wald profitiert auch das Wild und mehr miteinander zu reden ist besser, als nur übereinander zu schimpfen. Dr. Hanns Noppeney und Dr. Norbert Möhlenbruch haben sich in Wort und Bild dem Thema gewidmet. Den Beitrag finden Sie unter der Rubrik Wildfotografie. Viel Spaß beim Lesen.
Elisabeth Trimborn
Artenschutzförderungen für Grün- und Ackerland erhöht
Die Mittel für Pflege-und Gestaltungsmaßnahmen im Grün-und Ackerland wurden erheblich angehoben. Für Wiesen und Weiden können keine neuen Anträge angenommen werden, weil die Mittel von Kreis und Land bereits aufgezehrt sind, es sei, es handelt sich um Bereiche mit ausgewiesenem Naturschutz. Die Biologische Station Eitorf, in dessen Trägerverein auch unsere KJS ist, sucht aber weitere Flächen im Ackerland. Dort sind Maximalprämien von 1900 Euro je ha möglich ohne dass besondere Schutzausweisungen vorliegen oder ausgesprochen werden. Maßnahmen, die auch dem Niederwild dienen, sind ausdrücklich gesucht. Haben Sie also selber Flächen oder können sie einen Landwirt in ihrem Revier dafür werben, sollten sie sich unmittelbar an Herrn Weddeling von der Biologischen Station Tel 02243 847906 wenden.
Dr. Norbert Möhlenbruch
Obmann Naturschutz

Wald schützen und Waldbesitzer stärken
Bundesminister Schmidt bringt neues Wald- und Jagdgesetz auf den Weg.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte dazu: “Unsere Maxime heißt schützen und nützen. Der Wald bringt uns wirtschaftliche Erträge und Erholung, dient dem Klimaschutz und beherbergt eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Mit dem neuen Gesetz haben wir es geschafft, insbesondere die Bewirtschafter kleinerer Waldflächen bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu unterstützen. Mein Ziel ist die Stärkung insbesondere der Besitzer kleinerer Wälder und die Sicherung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Jagd.”
Die geplante Änderung des Bundeswaldgesetzes trägt dafür Sorge, dass den Waldbesitzern bei den der Holzvermarktung vorgelagerten forstlichen Dienstleistungen (z.B. Markierung der Bäume) eine qualifizierte Beratung auch durch staatliche Förster angeboten werden kann. Die Bewirtschafter von kleineren Waldflächen unterstützt das geplante Gesetz dabei, eigenverantwortlich die mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung verknüpften Gemeinwohlleistungen zu erbringen. Der Gesetzentwurf betont ausdrücklich die Bedeutung des privaten Waldbesitzes sowie der Forstbetriebsgemeinschaften für die Daseinsvorsorge im Cluster Forst und Holz.
Mit den Änderungen des Bundesjagdgesetzes setzt das BMEL unter anderem seine Vorstellungen für eine Minimierung des Bleis in Jagdmunition um, die gleichzeitig Anforderungen des Tierschutzes berücksichtigen. Zusätzlich werden die Inhalte der Jägerausbildung und der Prüfung an zeitgemäße Anforderungen angepasst.
Die Ressortabstimmung über den Entwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) und des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist abgeschlossen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht noch heute in die Länder- und Verbändebeteiligung. Für Mitte März sind die Anhörungen der Länder und Verbände geplant. Anschließend ist die Befassung durch das Bundeskabinett und die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen.